Angebot für Privatkunden
Zusammenarbeit

Beratungsauftrag, Maklermandat oder Verrechnungsmodell?

Wir arbeiten in drei Formen mit unseren Kunden zusammen. Welche zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation und vor allem vom Prämienvolumen Ihres Portfolios ab – nicht jede Form ist für jeden möglich. Diese Seite stellt die drei Formen gegenüber und hilft Ihnen bei der Einordnung.

Die drei Formen im Überblick

Beratungsauftrag

Punktuelle Analyse, Submission und Vergleich auf Honorarbasis: Stundenansatz CHF 180, Offerte mit Stundenschätzung vorab, ohne laufendes Mandat. Für Privatpersonen und Firmen jeder Grösse.

Zum Beratungsauftrag

Klassisches Maklermandat

Laufende Betreuung des gesamten Portfolios, vergütet über die branchenüblichen Courtagen der Versicherer – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Standard für Privatkunden und kleinere Firmen.

Zum klassischen Maklermandat

Mandat mit Verrechnungsmodell

Wie das klassische Mandat, zusätzlich mit vollständiger Courtagen-Offenlegung, Honorar nach effektivem Aufwand und jährlicher Rückvergütung des Überschusses. Setzt genügendes Prämienvolumen voraus.

Zum Verrechnungsmodell

Die drei Formen im Vergleich

Beratungsauftrag Klassisches Maklermandat Verrechnungsmodell
Geeignet für Privatpersonen und Firmen jeder Grösse mit punktuellen Fragestellungen Privatkunden und Firmen mit – je nach Branche – weniger als rund zehn Mitarbeitenden Firmen ab rund zehn Mitarbeitenden, je nach Branche – massgebend ist das Courtagevolumen
Vergütung Honorar nach Aufwand, Stundenansatz CHF 180 Branchenübliche Courtagen der Versicherer Honorar nach effektivem Aufwand (CHF 180/h), getragen von den Courtagen
Zusätzliche Kosten für Sie Honorar gemäss Offerte mit Stundenschätzung Keine Keine – der Courtagenüberschuss fliesst an Sie zurück
Laufende Betreuung Nein – einmaliger, abgegrenzter Auftrag Ja, gesamtes Portfolio Ja, gesamtes Portfolio
Analyse, Submission, Vergleich Ja, als Gegenstand des Auftrags Ja, im Mandat enthalten Ja, im Mandat enthalten – Kosten auf mehrere Jahre verteilt
Courtagen-Offenlegung Entfällt – die Vergütung erfolgt als Honorar Beraterinformation nach Art. 45 VAG, Courtagesätze auf Anfrage Vollständig: Bemessungsgrundlage, Satz und Betrag pro Versicherungszweig
Jahresbericht mit Courtagen-Abrechnung Nein Nein Ja, jährlich per Stichtag 1. April
Rückvergütung Entfällt Nein – die Courtage deckt den Betreuungsaufwand Ja, der Überschuss wird zurückvergütet (reale Beispiele: 19–27 % der Courtagen)
Vertragsbindung Keine – mit der Übergabe des Ergebnisses ist der Auftrag abgeschlossen Maklermandat, jederzeit auflösbar Maklermandat, jederzeit auflösbar

Entscheidungshilfe

Vier typische Ausgangslagen – und welche Form dazu passt:

Ihre Firma hat weniger als rund zehn Mitarbeitende

Das Prämienvolumen reicht in der Regel nicht für eine Aufwand-Abrechnung mit Rückvergütung – wir betreuen Sie im klassischen Maklermandat, ohne zusätzliche Kosten.

Ihre Firma hat rund zehn oder mehr Mitarbeitende

Hier ist meist genügend Courtagevolumen vorhanden: Wir empfehlen das Verrechnungsmodell mit Offenlegung, Aufwand-Abrechnung und jährlicher Rückvergütung.

Sie möchten nur eine Police prüfen lassen

Dafür braucht es kein Mandat: Der Beratungsauftrag liefert Ihnen Analyse oder Vergleich als einmalige Arbeit auf Honorarbasis.

Hinweis: Massgebend ist das Courtagevolumen Ihres Portfolios – die Mitarbeiterzahl ist nur ein Richtwert und variiert je nach Branche. Wir sagen Ihnen in der Offerte, welche Form für Ihre Situation möglich ist.

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit

Welche Zusammenarbeitsform passt zu mir?

Als Faustregel: Privatpersonen wählen das klassische Maklermandat oder einen Beratungsauftrag, Firmen mit – je nach Branche – weniger als rund zehn Mitarbeitenden das klassische Maklermandat, Firmen ab rund zehn Mitarbeitenden das Verrechnungsmodell. Wer nur eine einzelne Police prüfen lassen will, ist mit dem Beratungsauftrag richtig. Massgebend ist letztlich das Courtagevolumen – wir sagen Ihnen in der Offerte, welche Form möglich ist.

Warum ist das Verrechnungsmodell nicht für alle Kunden möglich?

Das Verrechnungsmodell setzt ein genügendes Prämienvolumen voraus: Nur wenn die Courtageeinnahmen den Betreuungsaufwand deutlich übersteigen, entsteht ein Überschuss, der abgerechnet und zurückvergütet werden kann. Bei tiefem Prämienvolumen deckt die Courtage den Aufwand – oft nur knapp –, weshalb wir dort im klassischen Maklermandat arbeiten.

Kann ich später von einer Form in eine andere wechseln?

Ja. Mündet ein Beratungsauftrag in ein Maklermandat, wird die geleistete Analysearbeit in der Mandatsofferte berücksichtigt. Und wächst eine Firma im klassischen Maklermandat über das nötige Courtagevolumen hinaus, wechseln wir ins Verrechnungsmodell – wir prüfen das regelmässig im Jahresgespräch.

Was kostet mich ein Maklermandat?

In beiden Mandatsformen bezahlen Sie kein zusätzliches Honorar: Unsere Arbeit wird über die Courtagen der Versicherer vergütet, die in den Prämien bereits enthalten sind. Im Verrechnungsmodell rechnen wir die Courtagen zusätzlich jährlich ab und vergüten Ihnen den Überschuss zurück. Nur der Beratungsauftrag wird als Honorar nach Stunden verrechnet – dafür ohne jede Mandatsbindung.

Brauche ich für die Prüfung einer einzelnen Police ein Mandat?

Nein. Für punktuelle Fragestellungen – etwa die Analyse einer einzelnen Police, eine Ausschreibung mit Vergleich oder eine Zweitmeinung – genügt ein Beratungsauftrag auf Honorarbasis: Stundenansatz CHF 180, Offerte mit Stundenschätzung vorab, ohne laufendes Mandat.

Unsicher, welche Form passt?

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sagen Ihnen in einer unverbindlichen Offerte, welche Zusammenarbeitsform für Sie möglich ist.

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