Beratungsauftrag
Punktuelle Analyse, Submission und Vergleich auf Honorarbasis: Stundenansatz CHF 180, Offerte mit Stundenschätzung vorab, ohne laufendes Mandat. Für Privatpersonen und Firmen jeder Grösse.
Wir arbeiten in drei Formen mit unseren Kunden zusammen. Welche zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation und vor allem vom Prämienvolumen Ihres Portfolios ab – nicht jede Form ist für jeden möglich. Diese Seite stellt die drei Formen gegenüber und hilft Ihnen bei der Einordnung.
Punktuelle Analyse, Submission und Vergleich auf Honorarbasis: Stundenansatz CHF 180, Offerte mit Stundenschätzung vorab, ohne laufendes Mandat. Für Privatpersonen und Firmen jeder Grösse.
Laufende Betreuung des gesamten Portfolios, vergütet über die branchenüblichen Courtagen der Versicherer – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Standard für Privatkunden und kleinere Firmen.
Wie das klassische Mandat, zusätzlich mit vollständiger Courtagen-Offenlegung, Honorar nach effektivem Aufwand und jährlicher Rückvergütung des Überschusses. Setzt genügendes Prämienvolumen voraus.
| Beratungsauftrag | Klassisches Maklermandat | Verrechnungsmodell | |
|---|---|---|---|
| Geeignet für | Privatpersonen und Firmen jeder Grösse mit punktuellen Fragestellungen | Privatkunden und Firmen mit – je nach Branche – weniger als rund zehn Mitarbeitenden | Firmen ab rund zehn Mitarbeitenden, je nach Branche – massgebend ist das Courtagevolumen |
| Vergütung | Honorar nach Aufwand, Stundenansatz CHF 180 | Branchenübliche Courtagen der Versicherer | Honorar nach effektivem Aufwand (CHF 180/h), getragen von den Courtagen |
| Zusätzliche Kosten für Sie | Honorar gemäss Offerte mit Stundenschätzung | Keine | Keine – der Courtagenüberschuss fliesst an Sie zurück |
| Laufende Betreuung | Nein – einmaliger, abgegrenzter Auftrag | Ja, gesamtes Portfolio | Ja, gesamtes Portfolio |
| Analyse, Submission, Vergleich | Ja, als Gegenstand des Auftrags | Ja, im Mandat enthalten | Ja, im Mandat enthalten – Kosten auf mehrere Jahre verteilt |
| Courtagen-Offenlegung | Entfällt – die Vergütung erfolgt als Honorar | Beraterinformation nach Art. 45 VAG, Courtagesätze auf Anfrage | Vollständig: Bemessungsgrundlage, Satz und Betrag pro Versicherungszweig |
| Jahresbericht mit Courtagen-Abrechnung | Nein | Nein | Ja, jährlich per Stichtag 1. April |
| Rückvergütung | Entfällt | Nein – die Courtage deckt den Betreuungsaufwand | Ja, der Überschuss wird zurückvergütet (reale Beispiele: 19–27 % der Courtagen) |
| Vertragsbindung | Keine – mit der Übergabe des Ergebnisses ist der Auftrag abgeschlossen | Maklermandat, jederzeit auflösbar | Maklermandat, jederzeit auflösbar |
Vier typische Ausgangslagen – und welche Form dazu passt:
Für die laufende Betreuung Ihrer Versicherungen passt das klassische Maklermandat; für eine einzelne Fragestellung der Beratungsauftrag.
Das Prämienvolumen reicht in der Regel nicht für eine Aufwand-Abrechnung mit Rückvergütung – wir betreuen Sie im klassischen Maklermandat, ohne zusätzliche Kosten.
Hier ist meist genügend Courtagevolumen vorhanden: Wir empfehlen das Verrechnungsmodell mit Offenlegung, Aufwand-Abrechnung und jährlicher Rückvergütung.
Dafür braucht es kein Mandat: Der Beratungsauftrag liefert Ihnen Analyse oder Vergleich als einmalige Arbeit auf Honorarbasis.
Als Faustregel: Privatpersonen wählen das klassische Maklermandat oder einen Beratungsauftrag, Firmen mit – je nach Branche – weniger als rund zehn Mitarbeitenden das klassische Maklermandat, Firmen ab rund zehn Mitarbeitenden das Verrechnungsmodell. Wer nur eine einzelne Police prüfen lassen will, ist mit dem Beratungsauftrag richtig. Massgebend ist letztlich das Courtagevolumen – wir sagen Ihnen in der Offerte, welche Form möglich ist.
Das Verrechnungsmodell setzt ein genügendes Prämienvolumen voraus: Nur wenn die Courtageeinnahmen den Betreuungsaufwand deutlich übersteigen, entsteht ein Überschuss, der abgerechnet und zurückvergütet werden kann. Bei tiefem Prämienvolumen deckt die Courtage den Aufwand – oft nur knapp –, weshalb wir dort im klassischen Maklermandat arbeiten.
Ja. Mündet ein Beratungsauftrag in ein Maklermandat, wird die geleistete Analysearbeit in der Mandatsofferte berücksichtigt. Und wächst eine Firma im klassischen Maklermandat über das nötige Courtagevolumen hinaus, wechseln wir ins Verrechnungsmodell – wir prüfen das regelmässig im Jahresgespräch.
In beiden Mandatsformen bezahlen Sie kein zusätzliches Honorar: Unsere Arbeit wird über die Courtagen der Versicherer vergütet, die in den Prämien bereits enthalten sind. Im Verrechnungsmodell rechnen wir die Courtagen zusätzlich jährlich ab und vergüten Ihnen den Überschuss zurück. Nur der Beratungsauftrag wird als Honorar nach Stunden verrechnet – dafür ohne jede Mandatsbindung.
Nein. Für punktuelle Fragestellungen – etwa die Analyse einer einzelnen Police, eine Ausschreibung mit Vergleich oder eine Zweitmeinung – genügt ein Beratungsauftrag auf Honorarbasis: Stundenansatz CHF 180, Offerte mit Stundenschätzung vorab, ohne laufendes Mandat.
Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sagen Ihnen in einer unverbindlichen Offerte, welche Zusammenarbeitsform für Sie möglich ist.