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Die Bedarfsanalyse zu Mandatsbeginn: So prüfen wir Ihr Versicherungsportfolio

Rüefli Partner AG · Aktualisiert im Juni 2026 · Lesezeit ca. 15 Minuten

Am Anfang jedes Brokermandats steht eine systematische Aufnahme der Basisdaten und eine Bedarfsanalyse über sämtliche Versicherungszweige. Sie ist das Fundament für alles, was folgt: Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und die laufende Betreuung. Dieser Beitrag zeigt im Detail, wie die Analyse aufgebaut ist, was wir auf welcher Ebene prüfen – und was dabei in der Praxis zum Vorschein kommt. Als roter Faden dient die Analyse für ein Schweizer Handelsunternehmen; sämtliche Angaben sind anonymisiert, Beträge gerundet oder relativ ausgewiesen.

Warum eine Bedarfsanalyse?

Versicherungsportfolios von KMU entstehen selten am Reissbrett. Sie wachsen über Jahre: Ein Vertrag kommt beim Bau der neuen Halle dazu, einer beim Kauf des ersten Lieferwagens, einer auf Empfehlung des damaligen Versicherungsagenten. Zuständigkeiten wechseln, das Unternehmen verändert sich – die Policen bleiben. Was dabei fast nie passiert, ist der Blick aufs Ganze: Versicherungssummen bleiben auf dem Stand von vor zehn Jahren, Personengruppen sind falsch definiert, Deckungen überschneiden sich – oder fehlen genau dort, wo das Risiko am grössten ist.

Die Bedarfsanalyse durchbricht dieses Muster mit einer einfachen, aber konsequent angewandten Methodik: Für jeden Versicherungszweig stellen wir zwei Spalten nebeneinander. Links der Bedarf, wie er sich aus der heutigen Risikosituation des Betriebs ergibt – unabhängig davon, was versichert ist. Rechts der Ist-Zustand gemäss laufender Police, Position für Position mit Häkchen oder Kreuz. Jede Abweichung wird farblich markiert und im Analysegespräch einzeln behandelt: Braucht es die Deckung? Zu welcher Summe? Mit welchem Selbstbehalt?

So entsteht keine Verkaufsempfehlung, sondern eine dokumentierte Entscheidungsgrundlage. Sie zeigt auch, was nicht versichert werden soll – als bewussten, schriftlich festgehaltenen Entscheid statt als blinden Fleck.

Ein Beispiel für die Soll-Ist-Methodik

Prüfpunkt (Auszug Krankentaggeld) Bedarf Ist-Zustand
Wartefrist 30 Tage, pro Fall ✓ 30 Tage, pro Fall
Leistungsdauer / Taggeldhöhe 730 Tage abzüglich Wartefrist / 80 % ✓ entspricht dem Bedarf
Verzicht des Versicherers auf Kündigung im Leistungsfall erforderlich ✓ vorhanden
Mitversicherung von Kinder- und Familienzulagen nicht erforderlich ✗ nicht versichert – kein Handlungsbedarf, dokumentiert
Lohnnachgenuss nach Todesfall (Art. 338 OR) zu besprechen ✗ nicht versichert – Entscheid im Analysegespräch

So liest sich die Analyse: Übereinstimmungen werden bestätigt, Abweichungen werden entweder als bewusster Verzicht dokumentiert oder als Pendenz aufgenommen.

Schritt 1: Stammdaten und branchenübergreifende Grundlagen

Bevor eine einzige Police aufgeschlagen wird, erfassen wir das Unternehmen selbst. Das klingt nach Formalität, ist aber die halbe Miete – denn viele Deckungsfehler entstehen nicht in den Policen, sondern in veralteten oder falschen Grunddaten:

  • Identifikation und Rechtsform: Firmierung, UID, Rechtsform – und verbundene Gesellschaften. Über- und untergeordnete Firmen sowie Nebenstandorte entscheiden darüber, wer in welcher Police mitversichert sein muss. Im Beispielmandat stellte sich im Gespräch heraus, dass eine bisher mitgeführte Tochtergesellschaft per sofort wegfällt – eine Information, die ohne Analyse erst beim nächsten Schadenfall aufgefallen wäre.
  • Wirtschaftliche Tätigkeit: Haupt- und Nebentätigkeiten nach amtlicher Klassifikation sowie eine vollständige Beschreibung aller Aktivitäten. Die Tätigkeitsbeschreibung ist die Grundlage jeder Haftpflicht- und Sachdeckung – wer Tätigkeiten nicht deklariert, riskiert im Schadenfall Deckungslücken.
  • Umsatz und geografische Verteilung: Jahresumsatz, aufgeteilt nach Schweiz/FL, Europa, USA/Kanada und Rest der Welt. Die Aufteilung ist keine Statistik-Übung: Exporte in die USA oder nach Kanada verändern das Haftpflichtrisiko fundamental und müssen ausdrücklich eingeschlossen werden – auch indirekte Exporte, von denen das Unternehmen weiss.
  • Lohnsummen und Lohnstruktur: Jahreslohnsumme, Aufteilung nach Personengruppen und der höchste AHV-Lohn. Letzterer entscheidet, ob Lohnbestandteile über dem UVG-Maximum bestehen, die nur über eine Zusatzversicherung gedeckt werden können.
  • GAV-Unterstellung: Gesamtarbeitsverträge enthalten teils zwingende Vorgaben an Krankentaggeld- und Vorsorgelösungen, deren Einhaltung vertraglich garantiert sein sollte.
  • Administrative Präferenzen: Prämienfälligkeit und Zahlungsart – idealerweise über alle Verträge harmonisiert, damit die Prämienrechnungen gebündelt und kontrollierbar eintreffen.

Standorte und ihre Risikomerkmale

Pro Standort erfassen wir die Merkmale, die für Sach- und Gebäudeversicherer prämien- und deckungsrelevant sind:

  • Verwendung der Räumlichkeiten (Büro, Verkauf, Werkstatt, Produktion, Lager, Ausstellung)
  • Bauart (massiv / nicht massiv) und Löschverhältnisse (Hydrant in der Nähe?)
  • Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage – flächendeckend, teilweise, mit oder ohne Aufschaltung zur Feuerwehr
  • Alarmanlage und deren Aufschaltung (örtliche Polizei, privater Sicherheitsdienst)
  • Mechanische Diebstahlsicherung (Sicherheitsglas, Sicherheitstüren, Vergitterungen) und Betriebsüberwachung

Wie wichtig diese Merkmale sind, zeigt die Marktentwicklung: Bei grösseren Lager- und Produktionsrisiken geben mehrere Versicherer ohne Sprinkler-, Alarm- und Brandmeldeanlage gar keine Offerten mehr ab. Wer die Sicherheitsausstattung kennt und dokumentiert, verhandelt aus einer anderen Position – und weiss, welche Investitionen sich auch versicherungsseitig auszahlen.

Schritt 2: Jeder Versicherungszweig im Detail

Anschliessend wird jede bestehende Police seziert – nach demselben Raster: Modalitäten (Versicherer, Prämie, Laufzeit, Fälligkeit, Kündigungsrechte, Überschussbeteiligung), Deckungskonzept (versicherte Personen oder Sachen, Summen, Selbstbehalte, Wartefristen) und Vertragsdetails bis auf Klauselebene.

Zum Beispielmandat: Das analysierte Unternehmen – ein Handelsbetrieb mit rund CHF 20 Mio. Umsatz, rund CHF 3 Mio. Lohnsumme, mehreren Betriebsgebäuden am Hauptstandort und einer Fahrzeugflotte von rund zehn Fahrzeugen – war kein Sanierungsfall. Die Verträge waren mehrheitlich solide, das Unternehmen seit Jahren weitgehend schadenfrei. Genau das macht das Beispiel typisch: Die Analyse umfasste 33 Seiten über sechs Versicherungszweige und fand keine Katastrophen, sondern ein gutes Dutzend Punkte, die zusammen erhebliche finanzielle Wirkung haben. Was wir pro Zweig prüfen – und fanden:

Krankentaggeld (KTG)

Beim Krankentaggeld beginnt die Prüfung mit dem Deckungskonzept: Welche Personengruppen sind mit welchen Lohnsummen versichert? Im Beispiel waren Personal im Monatslohn und Personal im Stundenlohn separat erfasst – mit unterschiedlichen Wartefristen (30 beziehungsweise 14 Tage), je 80 Prozent Taggeld während 730 Tagen auf VVG-Basis. Beides entsprach dem Bedarf.

Dann folgt die Ebene, die in keiner Prämienübersicht steht – der versicherte Personenkreis und die Klauseln:

  • Versicherungsbeginn ab Stellenantritt (nicht erst nach Wartezeit)
  • Deckung für kurzfristige Aushilfen mit befristeten Verträgen bis drei Monate
  • Teilzeitbeschäftigte unter acht Wochenstunden und Stundenlöhner ohne fixes Pensum
  • Personen mit ausgeschöpfter Leistungsdauer – versichert für neue Leiden?
  • Berücksichtigung vereinbarter Lohnerhöhungen bei der Taggeldberechnung
  • Nachleistung bei Kündigung während der Probezeit
  • Mitversicherung von Kinder- und Familienzulagen – diese gehören nicht zum AHV-pflichtigen Einkommen und werden nur berücksichtigt, wenn ausdrücklich vereinbart
  • Lohnnachgenuss nach Todesfall (Art. 338 OR) – wer trägt die Lohnzahlung an die Hinterbliebenen?
  • Prämiengarantie während der Vertragslaufzeit, Verzicht des Versicherers auf Kündigung im Leistungsfall, Verzicht auf Kürzungen bei Grobfahrlässigkeit, garantierte GAV-Konformität
  • Überschussbeteiligung – erhält das Unternehmen bei gutem Schadenverlauf Prämien zurück?
Befund im Beispiel: Die Deckung selbst war bedarfsgerecht – aber der Vertrag lief seit Jahren stillschweigend weiter und wird nun auf den nächsten Jahreswechsel ausgeschrieben, zusammen mit dem UVG-Zusatz. Wichtig dabei: Ein laufender Leistungsfall muss den Anbietern transparent mitgeteilt werden. Wir klären deshalb vor jeder Ausschreibung den Stand pendenter Arbeitsunfähigkeiten – das verhindert böse Überraschungen bei der Offertstellung und schützt vor Anzeigepflichtverletzungen.

UVG-Zusatzversicherung (UVG-Z)

Die UVG-Zusatzversicherung ergänzt das Obligatorium – aber nur, wenn sie richtig konstruiert ist. Wir prüfen:

  • Versicherter Personenkreis: Gesamtes Personal oder definierte Gruppen wie die Geschäftsleitung? Die Definition entscheidet über Prämie und Leistung.
  • Überschusslohnsummen: Lohnbestandteile über dem UVG-Maximum von CHF 148'200 sind nur gedeckt, wenn sie deklariert sind. Wir gleichen die Deklaration mit der effektiven Lohnstruktur ab.
  • Heilungskosten: private oder halbprivate Spitalabteilung nach Unfall.
  • Taggeld: Aufstockung der UVG-Leistung (im Beispiel 20 % auf dem UVG-Lohn, 100 % auf dem Überschusslohn nach 30 Tagen Wartefrist).
  • Kapitalleistungen: Todesfall- und Invaliditätskapital (im Beispiel ein- beziehungsweise zweifacher Jahreslohn, Invalidität mit Progression bis 350 %).
  • UVG-Differenzdeckung: Auffangen von Ausschlüssen und Kürzungen aus dem Obligatorium, etwa bei Wagnissen.
  • Koordination mit der SUVA: Dazu gehört die aktuelle SUVA-Police mit Betriebsunfall- und Nichtberufsunfall-Prämiensätzen sowie der Risikonummer – die Basis für jede Ausschreibung.
Befund im Beispiel: Der versicherte Personenkreis war in der Police als «UVG-versichertes Personal» definiert – gewollt war die Deckung nur für die Geschäftsleitung. Zudem waren keine Überschusslöhne deklariert, obwohl die Deckung genau dafür konzipiert ist. Solche Definitionsfehler bleiben jahrelang unbemerkt – bis im Leistungsfall die falsche Personengruppe versichert ist. Beides wird mit der Ausschreibung korrigiert.

Motorfahrzeug-Flotte (MFF)

Bei Flottenverträgen prüfen wir jedes Fahrzeug einzeln – mit Kontrollschildart (Normal- oder Wechselschild), Stammnummer, erster Inverkehrsetzung, Katalogpreis und Zubehör, häufigstem Lenker und Leasingstatus. Daraus ergibt sich pro Fahrzeug die zentrale Frage: Passt die Deckung noch zum Fahrzeugwert und zur Nutzung?

  • Haftpflicht: obligatorisch – zu prüfen sind Selbstbehalte und besondere Verwendungen (etwa Spezialaufbauten).
  • Vollkasko / Teilkasko: Bei neueren Fahrzeugen sinnvoll, bei älteren oft nicht mehr: Der Zeitwert rechtfertigt die Prämie irgendwann nicht mehr. Eine Faustregel gibt es nicht – entscheidend sind Zeitwert, Ersatzbeschaffung und Risikobereitschaft.
  • Zusatzdeckungen: Parkschaden, erweiterte Glasbruchdeckung, Assistance, Reifenschäden, mitgeführte Sachen und Berufsutensilien, Insassenleistungen.
  • Vertragsebene: Verträge ohne Bonus-/Malussystem (ein Schadenfall verteuert dann nicht jahrelang die Prämie), jährliches Kündigungsrecht, Cross-Liability-Deckung für Eigenschäden zwischen eigenen Fahrzeugen – idealerweise inklusive Betriebsareal –, Verzicht auf Kürzungen bei Grobfahrlässigkeit und freie Garagenwahl bei Reparaturen.
Befund im Beispiel: Die Flotte von rund zehn Fahrzeugen wurde Position für Position bereinigt: Bei zwei über zehnjährigen Fahrzeugen wurde die Teilkasko gestrichen (neu nur noch Haftpflicht), bei einem weiteren von Voll- auf Teilkasko reduziert. Ein Fahrzeug war mit falscher Kontrollschildart erfasst, der Einschluss der Grobfahrlässigkeitsdeckung fehlte, und die Cross-Liability-Deckung entsprach nicht dem Bedarf. Da der Vertrag kürzlich neu geordnet worden war, wurde zudem terminiert: Deckungen im Folgejahr überprüfen, Ausschreibung auf den übernächsten Jahreswechsel – Submission mit System statt Aktionismus.

Sachversicherung

Die Sachversicherung ist bei Handels- und Produktionsbetrieben meist der komplexeste Zweig – und der mit den teuersten Fehlern. Wir prüfen vier Ebenen:

Erstens die Inventarpositionen: Betriebs-, Lager- und Büroeinrichtungen (inklusive permanentem Dritteigentum), Handelswaren und Güter, Geldwerte und Valoren. Bei jeder Position stellt sich die Frage nach Bewertungsform (Vollwert oder Erstes Risiko) und Summe. Geldwerte sind abgestuft zu versichern – je nach Aufbewahrung in gewöhnlicher Verwahrung, im Kassenschrank über 100 kg oder über 300 kg, plus Geldwerte in Zirkulation gegen Beraubung.

Zweitens die versicherten Gefahren: Feuer und Elementar, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Wasser – plus Zusatzgefahren wie Extended Coverage (etwa innere Unruhen, Fahrzeuganprall), Erdbeben oder All-Risk-Deckungen. Dazu kommen Aussenversicherung (Sachen ausserhalb des Standorts), das Kostenpaket (Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten) und besondere Diebstahlrisiken wie Sachen in Motorfahrzeugen.

Drittens der Betriebsunterbruch: Berechnungsgrundlage ist der versicherungstechnische Bruttogewinn; dazu kommen Haftzeit (im Beispiel 24 Monate), Mehrkostendeckung und die Frage, nach welchen Gefahren der Ertragsausfall überhaupt versichert ist – Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl, Zusatzgefahren.

Viertens die Vertragsklauseln: Unterversicherungsverzicht, Freizügigkeit zwischen Betriebsstandorten, Vorsorgeversicherung für neue Risiken und Investitionen, DIC/DIL-Differenzdeckungen sowie der bedarfsgerechte Einschluss mitzuversichernder Gesellschaften.

Befund im Beispiel – der gravierendste der ganzen Analyse: Die Versicherungssumme der Betriebseinrichtungen musste um die Hälfte erhöht werden, jene der Handelswaren um gut einen Drittel. Der Betrieb war nach Investitionen und Lagerausbau schlicht unterversichert – und die Police enthielt keinen Unterversicherungsverzicht. Im Totalschadenfall hätte der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen können. Die Berechnungsgrundlage für den Betriebsunterbruch stammte aus einem acht Jahre zurückliegenden Geschäftsjahr und wurde zwingend neu gerechnet; zusätzlich wurde der Ertragsausfall nach Einbruchdiebstahl neu eingeschlossen. Positiv dokumentiert wurde die Gegenseite: fünf schadenfreie Jahre – zusammen mit den korrigierten Summen die ideale Ausgangslage, um die Prämie neu zu verhandeln. Als Variante wird zudem ein höherer Grundselbstbehalt offeriert: Wer kleine Schäden selbst trägt, spart oft überproportional Prämie.

Gebäudeversicherung

Betriebsgebäude sind in den meisten Kantonen obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung gegen Feuer und Elementar versichert. Die private Gebäudepolice ergänzt diese Grunddeckung – und genau an dieser Schnittstelle entstehen Fehler. Wir prüfen:

  • Abgleich der Versicherungssummen jedes einzelnen Gebäudes mit den aktuellen Werten der kantonalen Versicherung – dazu holen wir die Policenkopien direkt bei der kantonalen Anstalt ein
  • Gebäudewasserversicherung: Welche Gebäude und Standorte gehören eingeschlossen?
  • Glasdeckungen für Gebäudeverglasung und Sanitäreinrichtungen
  • Technik-Pauschaldeckung für haustechnische Anlagen wie Heizung, Lüftung und Rolltore, Alarmanlagen, Leuchtreklamen
  • Mietertragsausfall – oder dessen bewusster Ausschluss, wenn keine Liegenschaft vermietet ist
  • Vorsorgeversicherung für wertvermehrende Investitionen zwischen den Schätzungen
Befund im Beispiel: Eine Mieterschadenversicherung war eingeschlossen, obwohl keine der Liegenschaften vermietet ist – während eine gewünschte Glasbruchdeckung fehlte. Dazu wurden Selbstbehalt-Varianten zur Prämienoptimierung definiert und der Summenabgleich mit der kantonalen Gebäudeversicherung eingeleitet. Ein typisches Ergebnis: nicht mehr Versicherung, sondern die richtige.

Betriebs- und Berufshaftpflicht

Bei der Haftpflicht prüfen wir zuerst die Grunddeckung – Garantiesumme und Selbstbehalt für Personen- und Sachschäden samt Vermögensfolgeschäden, Zweifachgarantie pro Versicherungsjahr – und dann den betriebs- und branchenspezifischen Deckungsumfang. Für ein Handelsunternehmen gehören dazu unter anderem:

  • Reine Vermögensschäden, etwa aus Datenschutzverletzungen
  • Schäden an Fahrzeugen beim Be- und Entladen von Stück- oder Schüttgütern
  • Aus- und Einbaukosten sowie Prüf- und Sortierkosten Dritter bei fehlerhaften Lieferungen
  • Vermögensschäden aus mangelhaftem Verpackungsmaterial und falschen Artikelcodes
  • Produkterückruf: Rückrufkosten für Fremd- und Eigenschäden
  • Bearbeitungsschäden an beweglichen Sachen

Dazu kommt die kundenseitige Vertragsgestaltung – ein oft übersehener Bereich: Wer in Kauf- oder Werkverträgen verlängerte Verjährungsfristen akzeptiert, freiwillig Haftung übernimmt oder Freistellungserklärungen abgibt, braucht den entsprechenden Einschluss in der Police. Ebenso prüfen wir Werkeigentümerhaftung für eigene Grundstücke und Gebäude, Tank- und Rohrleitungsrisiken, werkinternen Verkehr, Anschlussgleise, die gelegentliche Benützung fremder Personenwagen sowie den örtlichen Geltungsbereich inklusive direkter und indirekter US-/Kanada-Exporte.

Befund im Beispiel: Die Grunddeckung entsprach dem Bedarf. Aus den Kundenverträgen ergab sich aber eine vertragliche Pflicht, eine deutlich höhere Deckung nachzuweisen – die Garantiesumme wird deshalb verdoppelt. Branchenspezifische Zusatzdeckungen (Produkterückruf in zwei Summenvarianten, Deckung für Folgekosten fehlerhafter Artikelcodes) bietet der bisherige Versicherer teilweise nicht an; sie werden bei der Konkurrenz angefragt und auf den nächsten Kündigungstermin vorgemerkt. Zudem wird der Verzicht auf Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit geprüft – er fehlte.

Schritt 3: Nicht versicherte Risiken – bewusst entscheiden

Ebenso wichtig wie die bestehenden Verträge ist das, was fehlt. Für jedes relevante, aber nicht versicherte Risiko dokumentiert die Analyse die Ausgangslage, die möglichen Konsequenzen und die nötigen Grundlagen für eine Offerte. Im Beispielmandat betraf das vier Zweige:

  • Maschinen- und Maschinenbetriebsunterbruchversicherung: deckt technische Schäden durch Bedienfehler, Material- und Konstruktionsfehler, Kurzschluss oder Fremdkörper – und den daraus folgenden Produktionsstillstand mit Umsatzeinbussen, Konventionalstrafen und weiterlaufenden Lohnkosten. Alternativ kann eine Pauschaldeckung in die Sachversicherung integriert werden.
  • Cyberversicherung: deckt Datenwiederherstellung, Betriebsunterbruch nach Angriffen, Haftpflichtansprüche bei Datenschutzverletzungen sowie Krisenkommunikation und Forensik – viele Anbieter mit 24/7-Soforthilfe. Gerade Betriebe mit automatisierten Prozessen stehen im Fokus von Ransomware-Angriffen.
  • Rechtsschutzversicherung: übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, mit Lieferanten und Abnehmern oder mit Behörden – inklusive präventiver Rechtsberatung. Ergänzbar um Verkehrsrechtsschutz für die Flotte.
  • Pauschal-Transportversicherung: deckt Warenverluste und -schäden auf allen Transporten automatisch bis zur vereinbarten Summe – ohne Einzeldeklaration, auch bei Transporten durch Dritte.

Der Kunde entschied sich nach Abwägung bewusst gegen Maschinen-, Rechtsschutz- und Transportversicherung – der Entscheid ist mitsamt Begründung dokumentiert und wird im Jahresgespräch periodisch neu beurteilt. Die Cyberversicherung wird nach Einholung von Offerten und einem Vergleich geprüft; der Risikofragebogen ist unterwegs. Das ist der entscheidende Unterschied zur gewachsenen Police: Hier weiss das Unternehmen, welche Risiken es selbst trägt – und warum.

Das Ergebnis: die Pendenzenliste

Aus dem Analysegespräch entsteht innert weniger Tage eine Pendenzenliste: pro Versicherungszweig die beschlossenen Anpassungen, einzuholenden Offerten und offenen Abklärungen – mit klarer Zuständigkeit. Sie ist die verbindliche Arbeitsgrundlage für die folgenden Monate und der Massstab, an dem Sie unsere Arbeit messen können. Im Beispielmandat umfasste sie unter anderem:

  • Ausschreibung von Krankentaggeld- und UVG-Zusatzversicherung auf den nächsten Jahreswechsel – Deckung unverändert, ergänzt um eine Variantenofferte mit längerer Wartefrist für das Personal im Stundenlohn
  • Korrektur des versicherten Personenkreises im UVG-Zusatz auf die Geschäftsleitung
  • Flottenbereinigung: Kasko-Anpassungen bei drei Fahrzeugen, Korrektur der Schildart, Einschluss Grobfahrlässigkeit, Einholen eines Erneuerungsangebots
  • Meldung der neu berechneten Versicherungssummen und des aktualisierten Bruttogewinns an den Sachversicherer; Einschluss des Betriebsunterbruchs nach Einbruchdiebstahl
  • Selbstbehalt-Varianten zur Prämienoptimierung in Sach- und Gebäudeversicherung
  • Einholen der aktuellen Policen bei der kantonalen Gebäudeversicherung und Abgleich der Gebäudesummen; Offerte für die Glasbruchdeckung, Ausschluss der nicht benötigten Mieterschadendeckung
  • Haftpflicht: Verdoppelung der Garantiesumme, Offertanfragen für Produkterückruf-Deckung in zwei Summenvarianten, Vormerkung nicht erhältlicher Zusatzdeckungen auf den nächsten Kündigungstermin
  • Zustellung des Cyber-Fragebogens zur Bedarfsklärung und anschliessender Offertvergleich

Danach beginnt die Umsetzung: Submissionen auf die definierten Termine, Vertragsanpassungen, Kontrolle der neuen Policen. Über den Stand berichten wir laufend – und spätestens im Jahresbericht ist jede Pendenz wieder auf dem Tisch: erledigt, in Arbeit oder neu zu beurteilen.

Was die Analyse leistet – und was nicht

Die Bedarfsanalyse ist eine Momentaufnahme mit System. Sie ersetzt nicht die laufende Betreuung – Betriebe verändern sich, und eine heute korrekte Versicherungssumme ist nach der nächsten Investition wieder zu tief. Deshalb ist die Analyse kein einmaliges Ereignis, sondern der Startpunkt eines Kreislaufs: Analyse, Umsetzung, Jahresgespräch, Nachführung. Die Datenbasis aus der Erstanalyse wird dabei Jahr für Jahr weitergepflegt.

Und sie ist bewusst kein Verkaufsinstrument: Im Beispielmandat führte sie zu gestrichenen Deckungen (Teilkasko, Mieterschaden), dokumentierten Verzichtsentscheiden (drei ganze Versicherungszweige) und einer Prämienneuverhandlung zugunsten des Kunden. Möglich macht das unser Verrechnungsmodell: Weil unser Honorar nicht an Abschlüssen hängt, hat die Empfehlung «streichen» denselben Stellenwert wie die Empfehlung «abschliessen».

Zum Aufwand: Analyse, Submissionen und Vergleiche werden nach effektivem Aufwand abgerechnet und auf mehrere Jahre verteilt – transparent in der Offerte ausgewiesen, bevor Sie das Mandat unterzeichnen. Details im Verrechnungsmodell. Diese Abrechnung setzt ein genügendes Prämienvolumen voraus; bei kleineren Firmen ist die Analyse Teil des klassischen Maklermandats und durch die Courtage gedeckt – oder wir offerieren sie als einzelnen Beratungsauftrag nach Stunden.

Häufige Fragen zur Bedarfsanalyse

Wie lange dauert die Bedarfsanalyse?

Nach der Mandatserteilung holen wir die Policen mit der Vollmacht direkt bei den Versicherern ein und bereiten die Analyse vor. Das Analysegespräch selbst dauert je nach Anzahl Versicherungszweige zwei bis drei Stunden. Die dokumentierte Pendenzenliste liegt in der Regel innert weniger Tage nach dem Gespräch vor.

Was muss unser Unternehmen vorbereiten?

Wenig – die Policen holen wir mit der Vollmacht direkt bei den Versicherern ein. Hilfreich sind aktuelle Zahlen zu Umsatz und Lohnsumme, der Investitionsstand der Einrichtungen, das Fahrzeugverzeichnis sowie Kenntnisse über geplante Veränderungen im Betrieb.

Was kostet die Bedarfsanalyse?

Die Analyse ist Bestandteil des Brokermandats. Ihr Aufwand wird in der Offerte transparent ausgewiesen. Bei Mandaten mit genügendem Prämienvolumen erfolgt die Abrechnung über unser Verrechnungsmodell – verteilt auf mehrere Jahre, damit die jährliche Belastung planbar bleibt. Bei kleineren Firmen ist die Analyse Teil des klassischen Maklermandats und wird durch die Courtage gedeckt – oder wir offerieren sie als einzelnen Beratungsauftrag nach Stunden.

Warum dokumentieren Sie auch Risiken, die nicht versichert werden?

Weil ein bewusster Verzicht etwas anderes ist als eine übersehene Lücke. Für jedes nicht versicherte Risiko halten wir Relevanz, Konsequenzen und den Entscheid des Kunden schriftlich fest. So bleibt nachvollziehbar, warum eine Deckung fehlt – und der Entscheid wird im Jahresgespräch periodisch überprüft.

Führt die Analyse automatisch zu einem Versichererwechsel?

Nein. Viele Befunde lassen sich beim bestehenden Versicherer korrigieren – etwa Summenanpassungen oder Deckungseinschlüsse. Ausgeschrieben wird dort, wo Vertragsablauf, Marktlage oder Deckungslücken es nahelegen. Der Entscheid liegt immer beim Kunden.

Wann wurde Ihr Portfolio zuletzt als Ganzes geprüft?

Wir erläutern Ihnen Ablauf und Aufwand der Bedarfsanalyse gerne in einem unverbindlichen Gespräch.

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