Policen- und Prämienkontrolle
Wir kontrollieren Prämienrechnungen und Policen auf Richtigkeit, prüfen Vertragsanpassungen der Versicherer und behalten Kündigungsfristen und Vertragsabläufe im Blick.
Im klassischen Maklermandat betreuen wir Ihr gesamtes Versicherungsportfolio laufend – von der Policenkontrolle bis zum Schadenfall. Vergütet wird unsere Arbeit über die branchenüblichen Courtagen der Versicherer, die in Ihren Prämien bereits enthalten sind. Für Sie entsteht kein zusätzliches Honorar.
Das klassische Maklermandat ist unsere Standardform für Privatkunden sowie für Firmen mit – je nach Branche – weniger als rund zehn Mitarbeitenden. In dieser Grössenordnung ist das Prämienvolumen zu tief für unser Verrechnungsmodell mit Aufwand-Abrechnung und Rückvergütung. Die Betreuung selbst ist dieselbe – nur die Form der Vergütung unterscheidet sich.
Wir sagen es offen: Bei tiefem Prämienvolumen deckt die Courtage den Betreuungsaufwand – oft nur knapp. Ein vereinfachtes Beispiel eines Kleinbetriebs mit rund CHF 8'000 Jahresprämien:
| Courtageeinnahmen pro Jahr | CHF 800 |
| ./. Laufende Betreuung (rund 4 Stunden à CHF 180) | – CHF 720 |
| ./. Anteilige Kosten für Analyse, Submissionen und Jahresgespräch | – CHF 400 |
| Überschuss, der zurückvergütet werden könnte | CHF 0 |
Beträge vereinfacht und gerundet. In dieser Grössenordnung übersteigt der Aufwand die Courtageeinnahmen teilweise sogar – eine Aufwand-Abrechnung mit Überschuss-Rückvergütung ist wirtschaftlich nicht möglich. Deshalb arbeiten wir hier mit der Courtage als Vergütung, ohne Ihnen ein Honorar zu verrechnen.
Der Leistungsumfang entspricht der Betreuung im grossen Mandat:
Wir kontrollieren Prämienrechnungen und Policen auf Richtigkeit, prüfen Vertragsanpassungen der Versicherer und behalten Kündigungsfristen und Vertragsabläufe im Blick.
Änderungen im Betrieb oder in der Lebenssituation, An- und Abmeldungen bei der Pensionskasse, Adress- und Vertragsmutationen – wir erledigen den Verkehr mit den Gesellschaften.
Im Schadenfall prüfen wir vorgängig die Deckung, melden den Schaden, begleiten die Abwicklung und setzen uns für eine korrekte Regulierung ein.
Einmal jährlich besprechen wir Ihr Portfolio: Veränderungen im Risiko, anstehende Vertragsabläufe und allfälliger Handlungsbedarf – damit der Versicherungsschutz aktuell bleibt.
Auch im klassischen Maklermandat gilt die gesetzliche Offenlegung: Gemäss Art. 45 VAG informieren wir Sie vor Mandatsbeginn schriftlich über die Zusammenarbeitsverträge mit den Versicherern und über die Entschädigungen, die wir von ihnen erhalten (Beraterinformation). Die Courtagesätze Ihrer Policen legen wir Ihnen auf Anfrage jederzeit offen. Der Unterschied zum Verrechnungsmodell liegt nicht in der Transparenz, sondern in der Abrechnung: Dort wird der Courtagenüberschuss jährlich abgerechnet und zurückvergütet – das setzt ein genügendes Prämienvolumen voraus.
Das klassische Maklermandat ist keine Einbahnstrasse. Wächst Ihre Firma und erreicht das Portfolio ein genügendes Courtagevolumen – als Richtwert ab rund zehn Mitarbeitenden, je nach Branche –, schlagen wir Ihnen den Wechsel ins Verrechnungsmodell vor: mit vollständiger Courtagen-Offenlegung, Abrechnung nach effektivem Aufwand und jährlicher Rückvergütung des Überschusses. Wir prüfen das regelmässig im Jahresgespräch.
Einen Überblick über alle drei Zusammenarbeitsformen – einschliesslich des punktuellen Beratungsauftrags auf Honorarbasis – gibt die Übersicht Formen der Zusammenarbeit.
Bei tiefem Prämienvolumen deckt die Courtage den Betreuungsaufwand – oft nur knapp. Es entsteht kein Überschuss, der zurückvergütet werden könnte, und eine Aufwand-Abrechnung mit Überschuss-Rückvergütung ist wirtschaftlich nicht möglich. Sobald das Courtagevolumen ausreicht, wechseln wir mit Ihnen ins Verrechnungsmodell.
Nein. Unsere Arbeit wird über die branchenüblichen Courtagen der Versicherungsgesellschaften vergütet, die in den Prämien bereits enthalten sind. Sie bezahlen kein zusätzliches Honorar – weder für die Analyse und Ausschreibung zu Beginn noch für die laufende Betreuung.
Ja. Gemäss Art. 45 VAG informieren wir Sie vor Mandatsbeginn schriftlich über die Zusammenarbeitsverträge mit den Versicherern und über die Entschädigungen, die wir von ihnen erhalten. Die Courtagesätze Ihrer Policen legen wir Ihnen auf Anfrage jederzeit offen.
Nein. Der Leistungsumfang ist derselbe: Kontrolle von Prämienrechnungen und Policen, Mutationen, An- und Abmeldungen bei der Pensionskasse, Schadenmanagement mit Deckungsprüfung und Jahresgespräch. Die beiden Mandatsformen unterscheiden sich nur in der Abrechnung der Vergütung, nicht in der Betreuung.
Erreicht Ihr Portfolio ein genügendes Prämienvolumen – als Richtwert ab rund zehn Mitarbeitenden, je nach Branche –, schlagen wir Ihnen den Wechsel ins Verrechnungsmodell mit Courtagen-Offenlegung und Rückvergütung vor. Wir prüfen das regelmässig im Jahresgespräch.
Gerne zeigen wir Ihnen unverbindlich, wie wir Ihre Versicherungen im klassischen Maklermandat betreuen – ohne zusätzliche Kosten für Sie.