Die Pensionskassenanalyse: So durchleuchten wir Ihre BVG-Lösung
Die berufliche Vorsorge ist für die meisten KMU der grösste Posten bei den Personenversicherungen – und zugleich der intransparenteste. Prämienrechnung und Vorsorgeausweis zeigen nur die Oberfläche; was der Vorsorgeplan wirklich leistet, wie die Kosten zusammengesetzt sind und wie solide die Vorsorgeeinrichtung dasteht, bleibt meist im Dunkeln. Unsere Pensionskassenanalyse bringt Licht in alle drei Ebenen. Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, was wir prüfen und warum – am Beispiel einer realen Analyse für ein KMU mit 17 versicherten Mitarbeitenden. Sämtliche Angaben sind anonymisiert, Beträge gerundet.
Worum es geht: drei Ebenen, ein Urteil
Wer seine Pensionskassenlösung beurteilen will, muss drei Fragen auseinanderhalten, die in der Praxis ständig vermischt werden:
- Der Vorsorgeplan: Welche Löhne sind versichert, welche Leistungen sind bei Alter, Invalidität und Tod vorgesehen – und passt das zur Belegschaft und zu den übrigen Personenversicherungen?
- Die Kosten: Was bezahlt das Unternehmen effektiv – und wofür? Sparbeiträge sind kein «Preis», sondern Lohnbestandteil der Mitarbeitenden; die echten Kosten stecken in Risikoprämien und Verwaltungskosten.
- Die Vorsorgeeinrichtung: Wie verzinst sie die Guthaben, wie wandelt sie Kapital in Renten um, wie solide und wie zukunftsfähig ist sie – und was passiert bei einem Wechsel?
Eine seriöse Beurteilung braucht alle drei Ebenen. Eine Kasse mit tiefen Prämien und schwacher Verzinsung kann die Mitarbeitenden über die Jahre mehr kosten, als das Unternehmen je an Prämien spart. Umgekehrt nützt die beste Verzinsung wenig, wenn der Plan Teilzeitmitarbeitende systematisch benachteiligt oder Lohnbestandteile unversichert lässt.
Das Beispielmandat
Als roter Faden dient die Analyse für ein KMU mit 17 versicherten Mitarbeitenden, einer versicherten Lohnsumme von rund CHF 1.5 Mio. und einem jährlichen Prämienvolumen von knapp CHF 195'000. Das Unternehmen ist seit 2008 – also seit über 17 Jahren – ununterbrochen bei derselben Vollversicherungslösung eines grossen Schweizer Lebensversicherers angeschlossen; die laufende Vertragsperiode stand zur Erneuerung an. Ein typischer Fall: Die Lösung wurde einmal sorgfältig aufgesetzt und seither nie grundsätzlich überprüft.
Schritt 1: Modalitäten und Prämienstruktur
Die Analyse beginnt bei den Vertragsdaten: Versicherer, Vorsorgewerk, Vertragsbeginn und -ablauf, Zahlungsmodalitäten, gültiges Reglement. Schon hier entscheidet sich, welche Handlungsfenster bestehen – Anschlussverträge sind meist nur auf das Jahresende und mit halbjähriger Frist kündbar. Wer den Vertragsablauf verpasst, wartet ein weiteres Jahr.
Dann zerlegen wir die Prämie. Auf der Rechnung steht eine Gesamtsumme; für die Beurteilung zählt die Zusammensetzung:
| Altersgutschriften (Sparbeiträge) | CHF 152'000 |
| Risikoprämie (Tod und Invalidität) | CHF 28'700 |
| Verwaltungskosten | CHF 12'600 |
| BVG-Zusatzkosten (u. a. Sicherheitsfonds) | CHF 1'300 |
| Total Jahresprämie | CHF 194'600 |
Prämienzusammensetzung im Beispielmandat, Beträge gerundet.
Die Lesart: Rund 78 Prozent der Prämie sind Sparbeiträge – sie fliessen auf die Alterskonten der Mitarbeitenden und sind kein Kostenfaktor, sondern aufgeschobener Lohn. Die effektiven Kosten des Systems sind Risikoprämie und Verwaltungskosten, zusammen rund CHF 41'000 pro Jahr. Erst diese Trennung macht Lösungen vergleichbar:
- Risikoprämie im Verhältnis zur Lohnsumme: Im Beispiel knapp 2 Prozent der versicherten Lohnsumme – ein Wert, den wir mit Marktofferten spiegeln. Risikoprämien unterscheiden sich zwischen Anbietern für identische Leistungen teils um mehr als die Hälfte.
- Verwaltungskosten pro versicherte Person: Im Beispiel rund CHF 740 pro Kopf und Jahr. Auch hier ist die Spannweite am Markt erheblich.
- Prämienaufteilung nach Versichertengruppen: Die Analyse weist jede Komponente pro Gruppe aus – sichtbar wird etwa, dass die Kadergruppe überproportionale Risikoprämien trägt, was bei der Plangestaltung berücksichtigt werden kann.
Schritt 2: Die Plandefinition – das Regelwerk hinter den Zahlen
Der Vorsorgeplan ist das eigentliche Steuerungsinstrument der beruflichen Vorsorge – und der Ort, an dem sich gute von mittelmässigen Lösungen unterscheiden. Wir dokumentieren ihn für jede Versichertengruppe vollständig. Im Beispielmandat bestehen vier Gruppen: drei nach Lohnbändern abgestufte Personalgruppen und eine Kadergruppe. Was wir dabei prüfen:
Lohndefinition: Was ist überhaupt versichert?
Grundlage ist der AHV-Jahreslohn. Entscheidend sind die Abweichungen:
- Variable Lohnanteile: Im Beispiel ausgeschlossen – Boni und Provisionen sind weder gespart noch risikoversichert. Bei einer Belegschaft mit relevanten variablen Anteilen ist das eine bewusste Entscheidung wert: Wer einen substanziellen Bonus erhält, ist im Invaliditätsfall auf Basis des tieferen Fixlohns versichert.
- Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug: Beide «gemäss BVG», beide ohne Anpassung an den Beschäftigungsgrad. Das ist die gesetzliche Minimallösung – und sie benachteiligt Teilzeitmitarbeitende systematisch: Der volle Koordinationsabzug frisst bei einem 50-Prozent-Pensum einen überproportionalen Teil des versicherten Lohns weg. Moderne Pläne passen Schwelle und Abzug dem Pensum an.
- Maximallöhne pro Gruppe: Die Lohnbänder begrenzen den versicherten Lohn der unteren Gruppen, während die oberste Gruppe und das Kader bis zum reglementarischen Maximum versichert sind. Wir prüfen, ob Mitarbeitende mit Löhnen über der Bandgrenze dadurch Deckungslücken haben.
Sparen: Wann beginnt es, wie steil steigt es?
Im Beispiel beginnt das Sparen mit 25 und folgt der gesetzlichen Staffelung (7/10/15/18 Prozent). Die Kadergruppe spart zusätzlich 20 Prozent auf dem Lohnteil über dem Obligatorium – ein klassisches Element der Kadervorsorge, das Einkaufspotenzial schafft und steuerlich attraktiv ist. Prüfenswert ist hier stets die Alternative: einheitliche Sparbeiträge über alle Altersgruppen, welche die Mehrkosten älterer Mitarbeitender im Arbeitsmarkt entschärfen, oder ein früherer Sparbeginn ab Alter 20.
Risikoleistungen: Invalidität und Tod
Hier liegt eine Eigenheit des Beispielplans, die man erst auf den zweiten Blick versteht: Die Invalidenrente ist nach Lohnband abgestuft – 80 Prozent des Risikolohns in der untersten, 75 Prozent in der mittleren und 70 Prozent in der obersten Gruppe und im Kader, jeweils unter Anrechnung der IV-Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung. Die Logik: Bei tiefen Löhnen deckt die staatliche IV-Rente einen grösseren Teil des Bedarfs, bei hohen Löhnen einen kleineren – die abgestufte Gesamtgarantie hält das Versorgungsniveau über alle Lohnklassen vergleichbar. Solche Konstruktionen sind durchdacht, aber erklärungsbedürftig; die Analyse macht sie sichtbar und überprüfbar.
Wichtig sind zudem die Nebenparameter:
- Risikolohn ohne Koordinationsabzug: Im Beispiel ist der volle Jahreslohn (bis zur Bandgrenze) risikoversichert – eine gute Lösung, die verhindert, dass der Koordinationsabzug die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen schmälert.
- Wartefristen: 3 Monate für die Prämienbefreiung, 24 Monate für die Invalidenrente. Die 24 Monate müssen mit der Leistungsdauer der Krankentaggeldversicherung (üblich 730 Tage) zusammenpassen – stimmt die Koordination nicht, entsteht ein Leistungsloch oder es werden doppelte Risiken bezahlt.
- Partnerrente: 60 Prozent der Invalidenrente, Konkubinatspartner eingeschlossen. Die reglementarischen Voraussetzungen stehen in Schritt 4.
- Rückgewähr von Einkäufen: Versichert, auch für Einkäufe beim Vorversicherer – stirbt eine versicherte Person, gehen freiwillige Einkäufe nicht an die Kasse verloren, sondern an die Hinterbliebenen. Ein Detail, das bei Mitarbeitenden mit Einkäufen über Jahrzehnte sechsstellige Bedeutung haben kann.
Die Schnittstelle zum Unfallrisiko
Sämtliche Unfalldeckungs-Bausteine sind im Beispielplan auf «Nein» gestellt: Die Pensionskasse leistet bei Invalidität und Tod durch Unfall nichts – zuständig sind UVG und UVG-Zusatzversicherung. Das ist der Normalfall und spart Prämien, funktioniert aber nur, wenn die Unfallseite tatsächlich sauber aufgestellt ist: Lohnanteile über dem UVG-Maximum, Prämienbefreiung bei Unfallinvalidität und die Lebenspartnerrente im Unfalltod müssen dort gedeckt sein, wo die Pensionskasse ausschliesst. Genau diese Koordination prüfen wir zusammen mit der Bedarfsanalyse über alle Personenversicherungen hinweg.
Finanzierung
Die Beiträge werden im Beispiel hälftig zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden geteilt – das gesetzliche Minimum. Ein höherer Arbeitgeberanteil ist ein einfaches, steuerlich wirksames Instrument der Mitarbeiterbindung und lässt sich pro Versichertengruppe differenzieren.
Schritt 3: Die versicherten Leistungen – der Realitätscheck
Die Plandefinition beschreibt Regeln; die Leistungsübersicht zeigt, was daraus für die konkrete Belegschaft folgt. Pro Versichertengruppe weist die Analyse Personenbestand, Lohnsummen, Deckungskapitalien und die projizierten Leistungen aus. Im Beispielmandat:
- Deckungskapital von rund CHF 2.9 Mio., davon knapp zwei Drittel im BVG-Obligatorium. Dieses Verhältnis ist eine Schlüsselgrösse: Je grösser der überobligatorische Anteil, desto stärker wirken sich tiefe überobligatorische Umwandlungssätze und Verzinsungen aus – und desto interessanter werden teilautonome Alternativen.
- Projizierte Altersleistungen pro Gruppe: Hochgerechnete Alterskapitalien und -renten machen sichtbar, welches Rentenniveau die heutige Lösung den Mitarbeitenden tatsächlich in Aussicht stellt – die Grundlage für jede Diskussion über Planverbesserungen.
- Risikoleistungen in Franken: Invaliden-, Kinder-, Waisen- und Partnerrenten pro Gruppe – nicht als Prozentsatz, sondern als Betrag. Erst so lässt sich beurteilen, ob die Absicherung im Ernstfall reicht und ob sie zur Lohnstruktur passt.
Schritt 4: Die Vorsorgeeinrichtung – Fachdaten und Reglement
Die vierte Ebene betrachtet nicht den Vertrag des Kunden, sondern den Anbieter selbst. Hier entscheidet sich, wie gut das Geld der Mitarbeitenden über Jahrzehnte arbeitet.
Das Modell: Vollversicherung
Die Beispiellösung ist eine Vollversicherung: Der Lebensversicherer garantiert sämtliche Leistungen zu 100 Prozent. Eine Unterdeckung ist konstruktionsbedingt ausgeschlossen, Sanierungsbeiträge kann es nie geben – maximale Sicherheit. Der Preis dafür ist eine sehr konservative Anlagestrategie: Der Aktienanteil der Beispiellösung liegt unter 10 Prozent, während vergleichbare Vorsorgeeinrichtungen im Schnitt rund 30 Prozent halten. Was Sicherheit schafft, kostet langfristig Rendite – und damit Alterskapital der Mitarbeitenden.
Verzinsung und Performance: die lange Frist zählt
Die Analyse erfasst die Verzinsung der Altersguthaben nicht nur im aktuellen Jahr, sondern im 5- und 10-Jahres-Durchschnitt – und genau dort zeigt sich das Muster der Vollversicherung: Im Beispiel betrug die Gesamtverzinsung zuletzt erfreuliche 2.4 Prozent, im 10-Jahres-Durchschnitt jedoch nur rund 1.3 Prozent – im Obligatorium wie im Überobligatorium. Die Nettoperformance des Anlagevermögens lag über 5 Jahre nahe bei null. Zum Vergleich: Solide teilautonome Stiftungen verzinsten im gleichen Zeitraum im Schnitt deutlich höher. Bei einem Sparvolumen von CHF 152'000 pro Jahr summiert sich ein Verzinsungsunterschied von einem Prozentpunkt über ein Berufsleben zu erheblichen Beträgen pro Mitarbeitenden.
Umwandlungssätze: die zweite Stellschraube
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent gilt nur für das BVG-Obligatorium. Bei umhüllenden Plänen dürfen Kassen dank Anrechnungsprinzip auf dem Gesamtkapital tiefere Sätze anwenden, solange die gesetzliche Minimalrente insgesamt eingehalten wird. Im Beispiel liegen die reglementarischen Sätze bei rund 5.4 Prozent im Obligatorium und unter 4.7 Prozent im Überobligatorium. Konkret: Pro CHF 100'000 überobligatorischem Alterskapital resultieren weniger als CHF 4'700 Jahresrente. Zusammen mit dem hohen überobligatorischen Kapitalanteil im Bestand ist das ein zentraler Befund – er beeinflusst die Rentenerwartung jedes einzelnen Mitarbeitenden.
Bestandesentwicklung und Struktur
Wir dokumentieren auch die Entwicklung des Anbieters selbst: Anzahl angeschlossene Firmen und aktiv Versicherte (im Beispiel über mehrere Jahre rückläufig – ein Trend, der den ganzen Markt der Vollversicherung prägt) sowie das Verhältnis von Aktiven zu Rentnern, das die strukturelle Risikofähigkeit anzeigt. Dazu kommen technische Punkte mit grosser Praxisrelevanz beim Wechsel: Ist der Anbieter dem Branchentarif für Übertritte angeschlossen? Und welche laufenden Renten werden bei einer Vertragskündigung mitgegeben? Im Beispiel werden Invalidenrenten weitergegeben, Alters- und Hinterlassenenrenten dagegen nicht – sie blieben bei einem Wechsel beim bisherigen Versicherer. Solche Klauseln entscheiden darüber, wie frei ein Unternehmen in Zukunft tatsächlich ist.
Reglementarische Detailpunkte
Zum Schluss prüfen wir die Reglementsbestimmungen, die im Leistungsfall über Wohl und Wehe entscheiden:
- Kapitalbezug: Antragsfrist von nur einem Monat, ohne Einschränkung der Bezugshöhe – kundenfreundlich; andere Reglemente verlangen Fristen von bis zu drei Jahren.
- Lebenspartnerrente: Anspruch ab fünf Jahren gemeinsamen Haushalts, ohne dass eine Anmeldung zu Lebzeiten nötig ist. Gerade die Anmeldepflicht ist eine berüchtigte Stolperfalle – es gibt Reglemente, bei denen die Rente verfällt, wenn das Konkubinat nie gemeldet wurde.
- Teilinvalidität: Rentenanspruch bereits ab 25 Prozent Invalidität – grosszügiger als das gesetzliche Minimum von 40 Prozent.
Was aus der Analyse folgt
Die Pensionskassenanalyse mündet – wie jede unserer Analysen – nicht in ein Urteil, sondern in einen dokumentierten Fragen- und Massnahmenkatalog für das Unternehmen. Im Beispielmandat standen darauf:
- Grundsatzfrage Vollversicherung: Ist die Garantie der Mitarbeitenden die tiefere Verzinsung und die tieferen überobligatorischen Umwandlungssätze wert – oder ist eine teilautonome Lösung die bessere Balance? Entscheidungsgrundlage: eine Marktausschreibung auf den Vertragsablauf.
- Plandesign: Anpassung von Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad zugunsten der Teilzeitmitarbeitenden; Überprüfung des Ausschlusses variabler Lohnanteile.
- Koordination: Abgleich der 24-monatigen BVG-Wartefrist mit der Krankentaggeldversicherung und der Unfallseite (Überschusslöhne, Prämienbefreiung).
- Benchmarking: Risikoprämien und Verwaltungskosten im Marktvergleich – als Verhandlungsbasis gegenüber dem bestehenden Anbieter oder als Entscheidungsgrundlage für den Wechsel.
Ob daraus eine Ausschreibung, eine Plananpassung beim bestehenden Anbieter oder beides wird, entscheidet das Unternehmen – auf einer Grundlage, die alle drei Ebenen umfasst. Wie die Ausschreibung selbst abläuft, beschreibt unsere Seite zur beruflichen Vorsorge; die Fristen und Pflichten beim Kassenwechsel erklärt der Ratgeber BVG-Pflichten für KMU.
Vollversicherung oder teilautonom? Die Abwägung im Überblick
| Kriterium | Vollversicherung | Teilautonome Sammelstiftung |
|---|---|---|
| Sicherheit | 100 % garantierte Leistungen, keine Unterdeckung, keine Sanierungsbeiträge | Sanierungsrisiko bei Unterdeckung; Deckungsgrad muss beobachtet werden |
| Verzinsung | Konservativ; im langjährigen Schnitt meist nahe am gesetzlichen Minimum | Abhängig von Anlageerfolg; langfristig in der Regel höher |
| Umwandlungssatz überobligatorisch | Tendenziell tief (im Beispiel unter 4.7 %) | Je nach Stiftung höher, aber ebenfalls sinkend |
| Kosten | Garantien kosten: Risiko- und Verwaltungskosten tendenziell höher | Spannweite gross – der Vergleich lohnt sich besonders |
| Geeignet für | Unternehmen mit maximalem Sicherheitsbedürfnis, etwa bei angespannter Eigenkapitalsituation | Unternehmen, die langfristige Rendite für die Mitarbeitenden höher gewichten und Schwankungen tragen können |
Eine pauschal richtige Antwort gibt es nicht – es gibt nur die richtige Antwort für ein konkretes Unternehmen mit seiner Belegschaft, seiner Risikofähigkeit und seinen Prioritäten. Genau dafür liefert die Analyse die Grundlage.