Voraussetzung: genügendes Prämienvolumen. Die Abrechnung nach Aufwand mit Rückvergütung funktioniert nur, wenn die Courtagen den Betreuungsaufwand übersteigen. Massgebend ist das Courtagevolumen des Portfolios; als Richtwert gilt eine Betriebsgrösse ab rund zehn Mitarbeitenden, je nach Branche. Liegt das Volumen darunter, betreuen wir Sie im
klassischen Maklermandat – gleiche Leistungen, Vergütung über die Courtage, ohne Rückvergütung. Für die punktuelle Analyse oder Ausschreibung einzelner Policen eignet sich der
Beratungsauftrag auf Stundenbasis. Welche Form für Sie möglich ist, weisen wir in jeder Offerte aus – die Übersicht bietet die Seite
Zusammenarbeit.