Angebot für Privatkunden
Verrechnungsmodell

Transparent und aufwandsbasiert

Versicherungsbroker werden üblicherweise über Courtagen der Versicherungsgesellschaften entschädigt – ohne dass der Kunde deren Höhe kennt. Wir gehen einen anderen Weg: Wir legen sämtliche Courtagen offen, rechnen unser Honorar nach dem effektiven Aufwand ab und erstatten Ihnen den Überschuss jährlich zurück. Das Modell richtet sich an Firmenkunden mit genügendem Prämienvolumen – als Richtwert ab rund zehn Mitarbeitenden, je nach Branche. Für kleinere Firmen und Privatkunden arbeiten wir im klassischen Maklermandat; einen Überblick über alle Formen gibt die Seite Zusammenarbeit.

Das Prinzip

Unsere Empfehlungen sollen sich ausschliesslich nach Ihrem Bedarf richten – nicht nach der Höhe der Provision eines Produkts. Deshalb entkoppeln wir unsere Vergütung von den Courtagesätzen der Versicherer.

  1. Offerte mit Aufwandschätzung

    Vor Mandatsbeginn erhalten Sie eine Offerte, die den geschätzten jährlichen Betreuungsaufwand pro Versicherungszweig sowie die Kosten für Analysen und Submissionen ausweist.

  2. Vereinbarter Pauschalsatz

    Aus dem geschätzten Aufwand und den erwarteten Courtagen ergibt sich ein fester Pauschalsatz – Ihr Anteil an den Courtageeinnahmen wird vertraglich festgehalten.

  3. Offenlegung der Courtagen

    Die Courtagen aller Policen werden Ihnen gegenüber vollständig offengelegt – Bemessungsgrundlage, Satz und Betrag pro Versicherungszweig.

  4. Jährliche Abrechnung

    Einmal jährlich per Stichtag 1. April werden die Courtageerträge saldiert und mit dem vereinbarten Pauschalsatz abgerechnet. Der Überschuss wird Ihnen im Folgemonat ausbezahlt – dokumentiert im Jahresbericht.

Voraussetzung: genügendes Prämienvolumen. Die Abrechnung nach Aufwand mit Rückvergütung funktioniert nur, wenn die Courtagen den Betreuungsaufwand übersteigen. Massgebend ist das Courtagevolumen des Portfolios; als Richtwert gilt eine Betriebsgrösse ab rund zehn Mitarbeitenden, je nach Branche. Liegt das Volumen darunter, betreuen wir Sie im klassischen Maklermandat – gleiche Leistungen, Vergütung über die Courtage, ohne Rückvergütung. Für die punktuelle Analyse oder Ausschreibung einzelner Policen eignet sich der Beratungsauftrag auf Stundenbasis. Welche Form für Sie möglich ist, weisen wir in jeder Offerte aus – die Übersicht bietet die Seite Zusammenarbeit.

Wie sich unser Honorar zusammensetzt

Wir rechnen mit einem Stundenansatz von CHF 180 und weisen drei Komponenten transparent aus:

Laufende Betreuung

Kontrolle von Prämienrechnungen und Policen, Mutationen, An- und Abmeldungen bei der Pensionskasse, Schadenbearbeitung mit vorgängiger Deckungsprüfung sowie allgemeine Auskünfte und Beratung – geschätzt in Stunden pro Versicherungszweig.

Analysen und Submissionen

Policenanalyse, Deckungskonzept, Ausschreibung, Offertenkontrolle und Vergleich sämtlicher Versicherungszweige. Diese Kosten werden auf mehrere Jahre verteilt, damit die jährliche Belastung planbar bleibt.

Sockelkosten und Reserve

Jährliche Standortbestimmung mit Jahresbericht und Kundengespräch, allgemeine Unkosten sowie eine Reserve für zusätzlichen Aufwand, etwa infolge von Prämieneinsparungen.

Abrechnungsbeispiel

Anonymisiertes Beispiel eines Firmenkunden mit neun Versicherungszweigen und rund CHF 330'000 Jahresprämien:

Courtageeinnahmen pro Jahr CHF 34'300
./. Laufende Betreuung (rund 90 Stunden à CHF 180) – CHF 16'000
./. Sockelkosten und Reserve – CHF 5'800
./. Analyse und Submissionen (verteilt auf 4 Jahre) – CHF 4'700
Honorar Rüefli Partner AG CHF 26'500
Rückvergütung an den Kunden pro Jahr CHF 7'800

Beträge gerundet. In diesem Beispiel fliessen rund 23 % der erhaltenen Courtagen als vertraglich vereinbarte Jahrespauschale an den Kunden zurück. Der effektive Satz wird für jedes Mandat individuell berechnet und in der Offerte ausgewiesen.

Rechtlicher Rahmen

Als ungebundener Versicherungsvermittler (FINMA-Registernummer F01178701) unterstehen wir dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Gemäss Art. 45 VAG informieren wir unsere Kunden vor Mandatsbeginn schriftlich über die Zusammenarbeitsverträge mit den Versicherern und über die Entschädigungen, die wir von ihnen erhalten. Die Abrechnung der Courtagen und die Rückvergütung sind Bestandteil des Maklermandats.

Häufige Fragen zum Verrechnungsmodell

Für wen ist das Verrechnungsmodell möglich?

Für Firmenkunden mit genügendem Prämienvolumen – als Richtwert ab rund zehn Mitarbeitenden, je nach Branche. Bei kleineren Firmen und Privatkunden reicht das Courtagevolumen für eine Aufwand-Abrechnung mit Rückvergütung nicht aus; dort arbeiten wir im klassischen Maklermandat mit denselben Betreuungsleistungen. In der Offerte sehen Sie vorab, welche Form für Ihr Portfolio möglich ist.

Was geschieht, wenn das Maklermandat nach kurzer Zeit gekündigt wird?

Wir gehen mit der Erstellung der Analyse und allfälliger Submissionen zu Beginn der Kundenbeziehung in Vorleistung. Auch wenn bei der Auflösung noch keine Courtage von den Versicherungsgesellschaften geflossen ist, wird auf eine Rechnungsstellung verzichtet. Bereits geflossene Courtagen werden per Stichtag mit dem vereinbarten Satz abgerechnet und zurückerstattet.

Was passiert mit Policen, die in der Offerte nicht berücksichtigt wurden?

Die Courtage dieser Police wird mit dem vereinbarten Pauschalsatz verrechnet – es gelten dieselben Konditionen wie für das übrige Portfolio.

Wird der Pauschalsatz angepasst, wenn Prämien eingespart werden?

Nein. Der Satz wird so offeriert und berechnet, dass auch bei grösseren Prämieneinsparungen keine Anpassung stattfinden muss. Prämienoptimierungen kommen damit vollumfänglich Ihnen zugute.

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